Rahmenausschreibung für Wettspiele


Stand 01.01.2022

Rahmenausschreibung für Wettspiele

Allgemeines

Diese Rahmenausschreibung gilt für alle Wettspiele, einschließlich jeder registrierten Privat Runde (RPR), die vom Golf Club Wildeshauser Geest e.V. (nachfolgend GCWG) ausgeschrieben und veranstaltet werden. Ergänzend gilt die Turnierausschreibung.

Mit der Anmeldung zum Wettspiel erklärt sich jeder Teilnehmer mit den Bedingungen und Regeln der Rahmen- und Turnierausschreibung einverstanden.

 

Spielbedingungen

Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. und den Platzregeln des GCWG. Das Wettspiel wird auf Grundlage der Handicap-Regeln (World Handicap System) ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.

 

Änderungsvorbehalte

Bis zum 1. Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Platzregeln und die Ausschreibung zu ändern bzw. Startzeiten neu festzulegen. Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

 

Meldungen

Die Anmeldung zu einem Wettspiel erfolgt durch Eintragung in die im Clubhaus aushängende Meldeliste oder online unter Golf.de. Die Meldung muss entsprechend der in der Ausschreibung angegebenen Frist eingegangen sein. Ein Spieler ist nur dann startberechtigt, wenn er zum Zeitpunkt des Meldeschlusses auf der Meldeliste steht. Gehen mehr Meldungen als die in der jeweiligen Ausschreibung festgelegte Höchstzahl an Teilnehmern ein, so werden die Bewerber in einer Warteliste geführt und rücken bei Absagen nach. Teilnehmer, welche auf der Warteliste stehen, müssen sich selbst darüber informieren, ob sie ins Teilnehmerfeld aufgerückt sind. 

 

Abmeldung von Wettspielen

Angemeldete Spieler, die nicht am Wettspiel teilnehmen können, haben sich so früh wie möglich im Sekretariat des Clubs oder der Spielleitung abzumelden. Abmeldungen nach Meldeschluss oder Nichtantritt befreien nicht von der Zahlung des Nenngeldes. 

 

Nenngeld

Das Nenngeld wird in der jeweiligen Turnierausschreibung festgesetzt und muss vor dem Start entrichtet werden. Spieler, die nicht zum Wettspiel antreten, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit. 

 

Startzeiten

Startzeiten können in der Regel am Tag vor dem Turnier online oder am Aushang (Startliste) im Clubhaus eingesehen werden. 

 

Scorekarten

Scorekarten sind unmittelbar nach Beendigung der Runde (nach Verlassen des zuletzt gespielten Grüns) - ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben - im Sekretariat abzugeben. Ist das Sekretariat nicht mehr besetzt, dann bei der Spielleitung. Nachträgliche Änderungen der Scorekarten sind dann nicht mehr möglich (Regel 3.3b).

 

Spielleitung (Turnierleitung)

Die Spielleitung trifft ihre Entscheidungen auf der Grundlage der Golfregeln, der Wettspielordnung und den einschlägigen Vorschriften nach bestem Wissen. Ihre Entscheidung ist endgültig. Die Mitglieder der Spielleitung werden vor Beginn des Wettspiels namentlich bekannt gegeben. Starter handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung.

 

Caddies

Der Einsatz von Caddies ist grundsätzlich erlaubt. Es dürfen nur Amateure als Caddie eingesetzt werden. Der Einsatz von Caddies ist der Spielleitung vor der Runde anzuzeigen.

 

Golfcarts

Ein Spieler und ggf. sein Caddie müssen zu jeder Zeit während einer festgesetzten Runde zu Fuß gehen. Bei körperlichen Einschränkungen kann die Wettspielleitung einem Spieler die Benutzung eines Golfcarts gestatten. Bei handicaprelevanten Turnieren besteht Attestpflicht. Ein Spieler, dem die Benutzung eines Golfcarts gestattet ist, darf keine anderen Spieler, Caddies oder Ausrüstung anderer Spieler auf dem Golfwagen transportieren. Ein Anspruch auf ein Cart besteht nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Cartanzahl.

 

Zusammenstellung der Spielergruppen

Die Zusammensetzung der Spielergruppen und die Bestimmung der Zähler erfolgt nur durch die Spielleitung. Die Spielleitung behält sich vor, die Zusammensetzung der Spielergruppen ohne Berücksichtigung der DGV-Stammvorgabe vorzunehmen. Sind die Zähler nicht auf den Scorekarten vermerkt oder durch Ausfall eines Spielers nicht mehr relevant, entscheidet die jeweilige Spielgruppe über die Bestimmung der Zähler. Wünsche für die Zusammenstellung von Spielergruppen und / oder Startzeitenwünsche können berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb des für den Wettspieltag vorgesehenen Startzeitraumes liegen. 

 

Platzregeln 

Zusätzlich zu den offiziellen Golfregeln des Deutschen Golfverbandes gelten die Platzregeln des GCWG in der aktuellen Fassung.

 

Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel (Regel 5.6)

Zusätzlich zu den Golfregeln gelten die durch die Spielleitung erlassenen Platzregeln. Alle Teilnehmer sollten ihr Spiel an den Empfehlungen Regel 5.6b (Ready Golf) ausrichten.

 

Verstoß gegen die Etikette / unsportliches Verhalten

Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Etikette kann die Spielleitung den Spieler disqualifizieren.

Verhält sich ein Spieler unsportlich oder grob unsportlich, so kann der Spielausschuss gegen den Spieler Sanktionen verhängen. Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird (z.B. vorsätzliche Regelverstöße, unentschuldigtes Nichtantreten bei einem Wettspiel, vorsätzlicher Verstoß gegen die Etikette sowie Manipulation eines Wettspielergebnisses) oder der Sportbetrieb bzw. andere Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden. 

 

Spielaussetzung wegen Gefahr (Regel 5.7)

Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so müssen die Spieler das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.

Die folgenden Tonsignale sind zu beachten:

  • Unverzügliche Spielunterbrechung wegen Gefahr = ein langer Signalton 
  • Spielunterbrechung = drei kurze Signaltöne 
  • Wiederaufnahme des Spiels = zwei kurze Signaltöne

Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers (Regel 5.7a).

 

Preise

Die Spielleitung legt die Preise in der jeweiligen Turnierausschreibung fest. Die Preisklassen und die Anzahl der Preise können auch nach Ablauf der Meldefrist festgelegt werden. Jeder Gewinner hat einen Anspruch auf den ausgeschriebenen Preis in Abhängigkeit eines Mehrfachpreisausschlusses, der in der Regel angewandt wird (ausgenommen Sonderpreise). Kann der Teilnehmer nur einen Preis pro Wettspiel gewinnen, so gilt Brutto vor Netto.

Bei Fernbleiben eines Preisträgers behält sich die Spielleitung die Weitergabe von Preisen an Nächstplatzierte vor, sofern der Gewinner zur Siegerehrung nicht erscheint. Bei Sponsorenturnieren entscheidet der Sponsor über den Modus für die Preisweitergabe.

 

Sonderpreise

Bei „Nearest-to-the-Pin“ zählt der erste Schlag des Spielers auf den ausgeschriebenen Löchern. Der Ball muss auf dem Grün der ausgeschriebenen Löcher liegen. Es zählt die Entfernung vom Ballmarker, der hinter dem Ball platziert werden muss, bis zum Lochrand. Die Entfernung zum Loch darf erst gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben.

 

Bei „Longest Drive“ zählt der erste Schlag des Spielers auf den ausgeschriebenen Löchern. Der Ball muss auf dem Fairway der ausgeschriebenen Löcher liegen. 

 

Verfahren bei Ergebnisgleichheit 

Das Stechen erfolgt gemäß DGV Vorgabe.

  • Bei gleichen Ergebnissen im Zählspiel über 18 Löcher entscheiden (Netto unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe) eine Auswahl von neun Löchern nach dem SchwierigkeitsgradZuerst werden die neun Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9 ausgewählt. Sind die Ergebnisse dann noch gleich, entscheiden die sechs Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 18, 3, 16, 5, 14, dann drei Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 18, 3 und bei erneuter Gleichheit am Ende das Loch mit der Vorgabenverteilung 1.
  • Bei gleichen Ergebnissen im Zählspiel über 9 Löcher entscheiden (Netto unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe) eine Auswahl von neun Löchern nach dem Schwierigkeitsgrad. Zuerst werden die neun Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 17, 3, 15, 5, 13, 7, 11, 9 ausgewählt. Sind die Ergebnisse dann noch gleich, entscheiden die sechs Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 17, 3, 15, 5, 13, dann drei Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 17, 3 und bei erneuter Gleichheit am Ende das Loch mit der Vorgabenverteilung 1. 
  • Ein nach 18 Löchern “All Square“ stehendes Lochwettspiel wird lochweise fortgesetzt, bis eine Partie ein Loch gewinnt. Die Spielfortsetzung beginnt unmittelbar nach Beendigung der festgesetzten Runde am gleichen Loch wie das Wettspiel. Die Vorgabenschläge sind verteilt wie auf den ersten 18 Löchern.
  • Bei den Clubmeisterschaften werden bei Schlaggleichheit (Platz eins und folgende) zusätzliche Löcher gespielt, bis ein Gewinner ermittelt werden kann.

Die Spielleitung behält sich vor, einen anderen Stechmodus festzusetzen. 

 

Wertung bei Spielabbruch 

Sollte aus Zeitgründen, Unbespielbarkeit des Platzes oder Spielunterbrechung durch höhere Gewalt kein Endergebnis erzielt bzw. das Wettspiel nicht beendet werden können, behält sich die Spielleitung das Recht vor, den Austragungsmodus zu ändern bzw. eine Entscheidung nach Billigkeit zu fällen. 

 

Beendigung von Wettspielen

Zählspiele gelten mit Abschluss der Siegerehrung und Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet. Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses durch beide Spieler an die Spielleitung oder mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch beide Spieler als beendet. 

 

Datenschutz

Mit dem Eintrag in die Meldeliste willigen die Teilnehmer ein, dass der GCWG sämtliche Inhalte der Start- und Ergebnislisten sowie Turnierfotos und Videos in Medien wie GCWG-Homepage, DGV-Intranet, Newsletter, Zeitschriften und im Clubvorraum veröffentlichen darf. Der Teilnehmer überträgt seine Bildrechte an den Veranstalter. 

 

 

Die Spielleitung sowie der GCWG sind nicht verantwortlich für Nachteile, die ein Teilnehmer infolge Unkenntnis von Informationen erleidet. Ist ein Sachverhalt durch die Ausschreibung nicht geregelt, entscheidet die Spielleitung nach Billigkeit (Regel 20.3).